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Unsere Serviceleistung für Arbeitgeber:

Für die genaue Bewerberauswahl erarbeiten wir mit Ihnen ein detailliertes Stellenprofil mit allen fachlichen und persönlichen Anforderungen an den Bewerber.

Ihr Vorteil:

Sie nennen uns Ihre offene Stelle – Wir erstellen ein Suchprofil

Sie vermeiden die zeit- und kostenintensive Personalakquise.

Durch uns erhalten Sie üblicherweise nur 2 bis 3 Bewerber zur Vorstellung, die genau Ihrem vorgegebenen Profil entsprechen.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Beantragung von Fördermitteln

Unsere Serviceleistungen für Arbeitsuchende:

Wir unterstützen Sie aktiv bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle.

Als Empfänger von ALG I haben Sie nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein (VGS) von der Agentur für Arbeit. ( s. § 421g SGB III).

Für ALG II-Empfänger (Hartz IV) kann ein VGS durch das zuständige Jobcenter ausgestellt werden, ein Rechtsanspruch besteht hier aber nicht.

Wenn Sie keinen VGS haben, bzw. außerhalb des Gültigkeitsbereiches des VGS einen Arbeitsplatz suchen, können Sie über eine Selbstzahlungsregelung ebenfalls vermittelt werden.

Wir geben Ihnen Hilfe bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen.

Im Rahmen unserer Möglichkeiten geben wir Ihnen Hilfe bei der Beantragung von Fördermitteln und stehen Ihnen auch bei weiteren Fragen gern zur Verfügung.

Wir arbeiten streng nach den Qualitätsrichtlinien, die am 12.12.2003 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) verabschiedet wurden.



 


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